Warum Europa den Ausstieg aus Gasheizungen vorantreibt: Ein Blick auf die Gesetzgebung
ein Überblickk über die aktuelle Gesetzgebund und Pläne der EU über den Ausstieg aus Gas
GESETZGEBUNG & ZUKUNFT
RS Vertriebsfabrik GmbH
7/20/20252 min read
Einleitung
Die Energiewende ist eines der zentralen Ziele der österreichischen und europäischen Politik. Angesichts der drängenden Herausforderungen des Klimawandels und der Notwendigkeit einer nachhaltigen und sicheren Energieversorgung spielt der Ausstieg aus Gasheizungen eine entscheidende Rolle. In diesem Beitrag beleuchten wir, warum die EU diesen Schritt fordert, wie Österreich reagiert und welche Strategien andere Mitgliedsstaaten verfolgen.
1. Klimaschutz & EU-Ziele
Die EU strebt im Rahmen des „European Green Deal“ und des „Fit for 55“-Pakets eine Treibhausgas-Reduktion um mindestens 55 % bis 2030 und Klimaneutralität bis 2050 an
Die überarbeitete EU-Gebäuderichtlinie (EPBD, EU/2024/1275) verlangt bis 2026 nationale Umsetzungen. Bis 2030 sollen alle Neubauten fossile Heizungen vermeiden, mit schrittweisen Sanierungspflichten auch für Bestandsgebäude.
2. Österreich: Konkrete Maßnahmen & Fristen
Das Erneuerbare‑Wärme‑Gesetz (EWG) trat Anfang 2023 in Kraft. Seit 2023/2024 ist der Einbau fossiler Gasheizungen in Neubauten verboten (inkl. dezentraler Systeme) .
Das Gesetz verlangt, dass bis 2040 sämtliche bestehenden Gasheizungen stillgelegt oder auf erneuerbare Energie (oder Biomethan) umgestellt werden .
Länder und Städte setzen nach: In Wien wurden seit 2020 „Klimaschutzzonen“ definiert – inklusive Verbot von Gasthermen in Neubauten und später auch im Bestand. Wien setzt darüber hinaus in „Klimaschutzgebieten“ bereits jetzt ein Verbot fossiler Heizsysteme, auch für Bestandsbauten, um.
3. EU vs. nationale Ambitionen
Die EU liefert mit der EPBD und dem Green Deal den rechtlichen Rahmen.
Österreich konkretisiert diese Vorgaben und strebt verbindliche Ziele bis 2040 an.
Deutschland, Frankreich, die Niederlande und skandinavische Länder übertreffen häufig die EU-Mindeststandards und zeigen klare nationalpolitische Wege.
Fazit
Die EU hat mit der EPBD klare Vorgaben für emissionsfreie Neubauten und Sanierungspflichten gesetzt. Österreich geht mit dem EWG deutlich weiter und verpflichtet sich zu einem gasfreien Wärmesektor bis 2040. Andere Mitgliedsstaaten zeigen vielfältige, teils ambitioniertere nationale Strategien – gemeinsam bilden sie das Fundament für eine klimafähige Wärmeversorgung in Europa.
EU-Ebene: Mit der Richtlinie 2024/1275 wird ab 2030 für Neubauten ein emissionsfreier Standard verbindlich – ein starker Impuls zur Abkehr von Gasheizungen in ganz Europa .
Österreich & Deutschland setzen bereits nationale Zeitpläne mit festen Ausstiegspunkten (2040 bzw. 2045) um.
Frankreich, die Niederlande und einige Skandinavien-Länder sind Vorreiter mit bereits geltenden oder sehr frühen Verboten.
Tschechien Der Fokus liegt auf allgemeiner Energieeffizienz, Reduktion von Importgas, und Förderung klimafreundlicherheitlicher Technologien .
Polen Konzentriert sich auf den Kohleausstieg und behandelt Gasheizungen eher als Übergangslösung – es existiert noch kein landesweites Verbot, aber schrittweise Smog-Maßnahmen fördern den Austausch ineffizienter Heizsysteme bis 2030 und ist somit vermutlich nur noch eine Frage der Zeit bis auch Gasheizungen verboten sind.
Erfahren Sie mehr in unserem Artikel: 10 Gründe, warum Sie Ihre Gasheizung durch eine Plasma-Therme ersetzen sollten
Quellenangaben:
EU-Gebäuderichtlinie Novelle 2024/1275 – in Kraft am 8. Mai 2024, Umsetzungsfrist 14. Mai 2026
EWG, Österreich: Inkrafttreten 29. Februar 2024, Verbot fossilbetriebener Neubauten
EWG-Ziel: Gasheizungen bis 2040 abgelöst oder auf erneuerbare umgestellt
Deutschland & u. a. EU-Staaten: ambitionierte nationale Ziele
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